Wozu eine Riester-Rente?

Anfang der 2000er Jahre wurde von den damals regierenden Parteien anerkannt, dass das bestehende umlagefinanzierte Rentensystem aufgrund der demografischen Entwicklung in Deutschland vor einem großen Problem steht. Denn dieses System funktioniert nur dann, wenn die Einzahlungen der Erwerbstätigen die Rentenauszahlungen decken können. Während die Zahl der Rentner jedoch immer weiter ansteigt, steht demgegenüber eine kleiner werdende Gruppe an Beitragszahlern.

Zur Lösung dieses Problems standen
zwei mögliche Vorgehensweisen im
Raum:

1. Erhöhung der Beitragseinzahlungen
2. Absenken der Rentenauszahlungen

Um die Beitragszahler und die Arbeitgeber nicht noch stärker belasten zu müssen, wurde die Erhöhung der Beitragszahlungen im Jahr 2002 durch den Gesetzgeber beschränkt. Um dennoch eine vernünftige Rentenhöhe zu erzielen, wurde eine staatliche Förderung der kapitalgedeckten Altersvorsorge beschlossen.

Förderberechtigter Personenkreis

Konkret gefördert werden alle Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Darunter fallen i.d.R. Arbeiter, Angestellte und Auszubildende.
Darüber hinaus gibt es weitere förderberechtigte Personen:

  • Beamte, Richter und Soldaten
  • Bezieher von Krankengeld, Arbeitslosengeld I und II
  • Eltern in Erziehungszeit
  • Bestimmte Selbstständige (z. B. Handwerker, die in die Handwerksrolle eingetragen sind)
  • Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes
  • Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, mindestens 14 Stunden pro Woche (z. B. bei Pflege von Angehörigen im Haushalt)
  • Geringfügig Beschäftigte, wenn sie auf die Versicherungsfreiheit verzichtet und den Pauschalbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung von 15 Prozent auf den jeweils geltenden vollen Beitragssatz (2018: 18,6 Prozent) aufgestockt haben
  • Personen, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder wegen Dienstunfähigkeit aus einem Alterssicherungssystem (z. B. Gesetzliche Rentenversicherung) beziehen

Ehepartner von unmittelbar Förderberechtigten werden ebenfalls begünstigt. Dazu müssen diese mittelbar förderberechtigten Ehepartner mindestens 60 Euro pro Kalenderjahr einzahlen.

Staatliche Zertifizierung

Ein Altersvorsorge-Produkt ist jedoch nur unter bestimmten Kriterien berechtigt, eine Riester-Förderung zu erhalten. Eine Auszahlung darf beispielsweise nicht vor dem 62. Lebensjahr begonnen werden und diese muss – bis auf einen Anteil von 30 Prozent – in Form einer lebenslangen Rente stattfinden.

Aus diesem Grund muss ein jeder Riester-Vertrag von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zertifiziert werden. Nur dann ist der Riester-Vertrag förderfähig.