Allgemeine Geschäftsbedingungen für Internetdienstleistungen der Firma Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH

Geltungsbereich

Dem Angebot, der Bestellung und dem Vertragsschluss liegen ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde. Die Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners gelten nicht. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen unserer Vertragspartner erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf.

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Vertragspartner (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Bedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

Hinweise

Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird auf die Nennung der drei Geschlechter verzichtet. Werden geschlechterspezifische Begriffe verwendet, schließen diese grundsätzlich auch die männlichen, weiblichen und diversen Formen ebenso mit ein.

Der Kunde kann diese AGB jederzeit auch nach Vertragsschluss unter dem von jeder der Webseiten des Providers erreichbaren Link AGB aufrufen, ausdrucken sowie herunterladen bzw. speichern.

Präambel

Die Bestimmungen dieser AGB regeln das rechtliche Verhältnis zwischen dem Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH, Auf der Haide 1, 92665 Altenstadt a. d. Waldnaab („IVFP“) und deren Kunden in Bezug auf die Entwicklung und Überlassung von Software und die Bereitstellung von zugehöriger Servicedienstleistungen.

Das IVFP bietet die Nutzung von Softwareanwendungen sowohl im Rahmen von Cloudanwendungen, als auch von Softwarelösungen an, welche auf dem eigenen Rechner oder einem Mobilgerät (iOS, Android) installiert werden. Unsere SaaS-Lösungen, wie auch die Entwicklung von Software, richten sich ausschließlich an gewerbliche Kunden.

Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien was folgt:

§1 Vertragsgegenstand

Das IVFP bietet Kunden grundsätzlich zwei Nutzungsvarianten von Softwarelösungen an:

  1. a) eine Nutzung von entgeltfreien Softwareanwendungen, sowie die etwaige unentgeltliche Nutzung eines Forums
  2. b) die entgeltliche Nutzung von diversen Beratungssoftwareprogrammen und SaaS-Lösungen.

Gegenstand dieses Vertrages ist

  • die Bereitstellung der auf der Webseite www.vorsorge-finanzplanung.de durch den Kunden ausgewählten Softwareanwendung, (im Folgenden [auch bei Mehrzahl] ,,Beratungssoftware“ genannt) zur Nutzung ihrer Funktionalitäten und die Einräumung bzw. Vermittlung von Nutzungsrechten an der Beratungssoftware durch den Provider gegenüber dem Kunden gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.
  • der/die entgeltfreie oder entgeltliche Erwerb/Nutzung unserer Dienstleistungen und angebotenen Software über die Webseite ivfp.de, dem Appstore von Apple, dem Playstore von Google oder anderer Distributionsplattformen, wenn nicht anders bestimmt, zur Nutzung ihrer Funktionalitäten und die Einräumung bzw. Vermittlung von Nutzungsrechten.

Soweit der Provider kostenlose Dienste oder Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Soweit die Einstellung für den Kunden von Bedeutung ist, wird er zuvor von dem Provider unterrichtet. Minderung, Erstattungs- oder Schadenersatzansprüche ergeben sich aus der Einstellung nicht.

§2 Registrierung, Zusicherungen bei der Registrierung

(1) Unter Umständen benötigen Sie ein Nutzerkonto um einen unserer Dienste nutzen zu können, Diese Nutzerkonten können sowohl Einzelpersonenkonten, als auch Mehrpersonenkonten sein. Wenn Sie einen unserer Dienste nutzen, sind Sie für die Sicherstellung der Vertraulichkeit der Zugangsdaten und für die Beschränkung des Zugangs verantwortlich und soweit unter anwendbarem Recht zulässig, erklären Sie sich damit einverstanden, für alle Aktivitäten verantwortlich zu sein, die über Ihr Nutzerkonto vorgenommen werden. Sollten Sie Anlass zur Sorge haben, dass ein Dritter Kenntnis von den Zugangsdaten erlangt hat oder unautorisiert nutzt, sollten Sie uns unverzüglich darüber informieren.

(2) Sie sichern zu, dass alle von ihnen bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind. Der Nutzer ist verpflichtet, dem Provider Änderungen seiner Kundendaten unverzüglich anzuzeigen.

(3) Sie sichern zu, dass Sie zum Zeitpunkt der Registrierung volljährig sind.

(4) Bei erstmaliger Anmeldung in der Software kann es notwendig sein, dass Sie aufgefordert werden das Passwort zu ändern. Der Provider wird das Passwort nicht an Dritte weitergeben und den Kunden zu keinem Zeitpunkt nach dem Passwort fragen.

(5) Jeder Kunde darf sich nur einmal registrieren und nur ein Kundeprofil anlegen.

(6) Wir behalten uns das Recht vor, Nutzerkonten zu sperren oder Ihnen Zugang zu unseren Dienstleistungen zu verwehren, wenn durch das Nutzerkonto gegen anwendbares Recht oder vertragliche Vereinbarungen verstoßen wird.

§3 Bereitstellung der entgeltlichen Beratungssoftware und SaaS-Lösungen

(1) Der Provider hält ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf einer zentralen Datenverarbeitungsanlage oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen ([auch bei Mehrzahl] im Folgenden ,, www.ivfp.de,“ bzw. Server genannt) die jeweils vereinbarte Beratungssoftware in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen bereit.

(2) Der Provider schaltet dem Kunden auf dessen Kundenkonto nach Zahlungseingang die von diesem zeitlich begrenzt zu nutzende Beratungssoftwaretools frei.

(3) Soweit der Provider eine Beratungssoftware selbst herstellt, sorgt er dafür, dass die vom ihm hergestellte Beratungssoftware stets dem erprobten Stand der Technik entspricht.

(4) Sofern und soweit mit der Bereitstellung einer neuen Version oder einer Änderung eine Änderung von Funktionalitäten der Beratungssoftware, durch die Beratungssoftware unterstützte Arbeitsabläufe des Kunden und/oder Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten einhergehen, wird der Provider dies dem Kunden spätestens zwei Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung schriftlich ankündigen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht schriftlich innerhalb einer Frist von einer Woche ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. Der Provider wird den Kunden bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.

(5) Die Beratungssoftware und ggf. die Beratungssoftwaredaten werden auf dem Server des Providers regelmäßig, mindestens kalendertäglich, gesichert. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist der Kunde verantwortlich.

(6) Übergabepunkt für die Beratungssoftware ist der Routerausgang des Rechenzentrums des Providers.

(7) Der Kunde erfüllt mit seinen DV-Anlagen folgende Systemvoraussetzungen:

– Internetfähigen PC mit Internetanschluss (DSL Verbindung)
– Internetbrowser, mind. IE 11, FireFox Release 67.0, Google Chrome Release 74.0.3729.169 oder Opera 36
– Aktivierung von Java Script im Browser

Für Änderungen am technischen System des Providers gilt die Widerspruchslösung des Abs.4 entsprechend. Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Kunden sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und dem Provider bis zum Übergabepunkt ist der Provider nicht verantwortlich.

(8) Der Provider stellt sicher, dass die bereitgestellte Beratungssoftware

> für die sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Zwecke geeignet ist,

> während der gesamten Vertragslaufzeit frei von Mängeln ist,

> insbesondere frei von Viren und ähnlichen Beschädigungen ist, welche die Tauglichkeit der Beratungssoftware zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben.

(9) Die Funktionen der jeweiligen Softwareanwendungen oder eine Beschreibung der erbrachten Dienstleistungen ergeben sich aus dem Kauf- bzw. Mietvertrag oder der Anwendungsbeschreibung. Einzelne Funktionalitäten der Software und Dienstleistungen des IVFP könnten von Produkten und Leistungen Dritter abhängen. Dies kann bedingen, dass das IVFP seine Leistungen entsprechend anpassen oder einschränken muss.

(10) Der Provider schuldet die Verfügbarkeit der Beratungssoftware am Übergabepunkt. Unter Verfügbarkeit verstehen die Parteien die technische Nutzbarkeit der Beratungssoftware am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den Kunden. Der Provider erbringt seine Leistung auf der Basis einer durchschnittlichen Verfügbarkeit von 96 Prozent.

§4 Bereitstellung des entgeltfreien Softwareangebots und entgeltfreier Dienstleistungen

(1) Das IVFP stellt auf der eigenen Webseite www.ivfp.de entgeltfreie Software und bietet ebenfalls entgeltfreie Dienstleistungen in Form von Informations- und Videomaterial auf verschiedenen Plattformen für Interessierte zur Verfügung.

(2) Im Falle von entgeltfreier zur Verfügung gestellter Dienstleistungen oder Software hat der Kunde keinen Anspruch darauf, die Bereitstellung dieser Produkte zu verlangen und das IVFP kann das Angebot und die zur Verfügungsstellung jederzeit nach eigenem Ermessen einstellen oder ändern.

(3) Die Systemvoraussetzungen unter §3 Abs. 7 gelten entsprechend.

§5 Nichterfüllung von Hauptleistungspflichten bei entgeltlichen Softwarelösungen

(1) Kommt der Provider den in § 3 vereinbarten Verpflichtungen nicht vollständig nach, gelten die folgenden Regelungen.

(2) Gerät der Provider mit der betriebsfähigen Bereitstellung der Beratungssoftware in Verzug, so richtet sich die Haftung nach §12. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Provider eine vom Kunden gesetzte vierwöchige Nachfrist nicht einhält, d.h. innerhalb der Nachfrist nicht die volle vereinbarte Funktionalität der Beratungssoftware zur Verfügung stellt.

(3) Kommt der Provider nach betriebsfähiger Bereitstellung der Beratungssoftware den vereinbarten Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, so verringert sich das vereinbarte monatliche Entgelt zeitanteilig, in der die Beratungssoftware dem Kunden nicht in dem vereinbarten Umfang zur Verfügung stand. Hat der Provider diese Nichterfüllung zu vertreten, so kann der Kunde ferner Schadensersatz geltend machen.

(4) Ist eine Nutzung einer Beratungssoftware nicht innerhalb von 5 Tagen, nachdem der Provider vom Mangel Kenntnis erlangt hat, wieder hergestellt, so kann der Kunde unabhängig von dem Grund der Nichterfüllung, jedoch nicht, wenn ausschließlich höhere Gewalt vorliegt, das Vertragsverhältnis in Bezug auf die Nutzung der betroffenen Beratungssoftware ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen.

(5) Der Provider hat darzulegen, dass er den Grund für die verspätete Bereitstellung oder den Leistungsausfall nicht zu vertreten hat. Hat der Kunde den Leistungsausfall dem Provider nicht angezeigt, so hat er im Bestreitensfalle zu beweisen, dass der Provider anderweitig Kenntnis davon erlangt hat.

§6 Sonstige Leistungen des Providers bei entgeltlichen Produktangeboten

(1) Der Provider stellt dem Kunden einmalig bei Vertragsbeginn ein elektronisches, ausdruckbares, in deutscher Sprache abgefasstes, Benutzerhandbuch für die jeweilige Beratungssoftware zur Verfügung.

Sofern eine Aktualisierung der Beratungssoftware nach §3 Abs.4 vereinbart ist und erfolgt, wird das Benutzerhandbuch entsprechend angepasst.

Der Kunde ist berechtigt, die zur Verfügung gestellte Dokumentation unter Aufrechterhaltung vorhandener Schutzrechtsvermerke zu speichern, auszudrucken und für Zwecke dieses Vertrages in angemessener Anzahl zu vervielfältigen. Im Übrigen gelten die unter §7 für die Beratungssoftware vereinbarten Nutzungsbeschränkungen für die Dokumentation entsprechend.

(2) Weitere Leistungen des Providers können jederzeit schriftlich vereinbart werden, insbesondere Schulungen zu der Beratungssoftware. Solche weiteren Leistungen werden gegen Erstattung des nachgewiesenen Aufwands zu den im Zeitpunkt der Beauftragung allgemein geltenden Preisen des Providers erbracht.

§7 Nutzung und Nutzungsrechte an der Softwarelösung, Rechte des Providers bei Überschreitung der Nutzungsbefugnisse

(1) Nutzungsrechte an der Software

(a) Der Kunde erhält an der jeweiligen gegen Entgelt erworbenen Software einfache (nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare), auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Nutzungsrechte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.

(b) Eine Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht. Der Kunde darf die Software nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten nutzen.

(c) Der Kunde nutzt die Beratungssoftware nur durch eine Person, es sei denn der Kunde erwarb eine Mehrpersonenlizenz. Erfolgt unrechtmäßig eine gleichzeitige Nutzung durch mehr als eine Person, zahlt der Kunde die vereinbarte pauschalierte Nutzungsgebühr je Person; sonstige Ansprüche des Providers bleiben unberührt.

(d) Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen an der Beratungssoftware vorzunehmen. Dies gilt nicht für Änderungen, die für die Beseitigung eines Mangels notwendig sind, sofern der Provider sich mit der Behebung des Mangels in Verzug befindet, die Fehlerbeseitigung unberechtigt ablehnt oder aus sonstigen, seinem Verantwortungsbereich zuzurechnenden Gründen, zur unverzüglichen Mängelbeseitigung außer Stande ist. Eine Umarbeitung ist auch zulässig, wenn sie zur Behebung von Kompatibilitätsproblemen beim Zusammenwirken einer App mit anderen vom Kunden benötigten Programmen erforderlich ist und der Anbieter nicht bereit oder in der Lage ist, diese gegen eine angemessene marktübliche Vergütung zu beseitigen. Der Kunde darf außerdem keine Dritten beauftragen, die Wettbewerber des Anbieters sind, sofern er nicht nachweist, dass die Gefahr der Preisgabe wichtiger Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Anbieters (insbesondere von Funktionen und Design des Programms) ausgeschlossen ist.

(e) Sofern der Provider während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die Beratungssoftware vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.

(f) Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Beratungssoftware über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die Beratungssoftware Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es nicht gestattet, die Beratungssoftware zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen, den Quell- oder Objektcode zu dekompilieren oder durch Reverse Enginneering oder anderweitig an den Quell- oder den Objektcode der Software zu gelangen, wenn die in §69 e Abs. 1 UrhG genannten Voraussetzungen und Bedingungen nicht vorliegen. Die hierdurch gewonnen Informationen dürfen nicht entgegen den Maßgaben von §69 e Abs. 2 UrhG verwendet bzw. weitergegeben werden.

(2) Verpflichtungen des Kunden zur sicheren Nutzung

(a) Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung der Beratungssoftware durch Unbefugte zu verhindern. Die für sein Kundenkonto relevanten Benutzernamen und Benutzerpassworte wird er Dritten nicht bekannt geben bzw. diese vor Kenntnisnahme durch Dritte schützen.

(b) Der Kunde haftet dafür, dass die Beratungssoftware nicht zu gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet wird.

(3) Verletzung der Bestimmungen nach Abschnitt (1) und (2) durch den Kunden

(a) Verletzt der Kunde die Regelungen in Abschnitt (1) oder (2) aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann der Provider nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung des Kunden den Zugriff des Kunden auf die Beratungssoftware sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.

(b) Im Falle eines rechtswidrigen Verstoßes durch Nutzer hat der Kunde dem Provider auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.
Verletzt der Kunde trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung des Providers weiterhin oder wiederholt die Regelungen in Abschnitt (1) oder (2), und hat er dies zu vertreten, so kann der Provider den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.

(c) Für jeden Fall, in dem der Kunde die Nutzung der Beratungssoftware durch Dritte schuldhaft ermöglicht, hat der Kunde jeweils eine sofort fällige Vertragsstrafe zu entrichten, dessen Höhe daran bemessen wird, wie hoch der Aufwand ist den Zugang zur Anwendung erneut zu beschränken. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt vorbehalten; in diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.

(d) Hat der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten, so kann der Provider Schadensersatz nach geltend machen.

§8 Haftung für Rechte Dritter

(1) Der Provider wird den Kunden von Rechten Dritter und von einer daraus resultierenden Beeinträchtigung der Erbringung vereinbarter Leistungen unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den vollen Zugriff auf die Beratungssoftwaredaten ermöglichen.

(2) Der Kunde ist, sofern und soweit die Rechte Dritter ihn im Gebrauch der Beratungssoftware beeinträchtigen, nicht zur Vergütung verpflichtet.

(3) Eine Verweigerung der Nutzung der Beratungssoftware aus rechtlichen Gründen nach Abs.1 gilt als Nichtverfügbarkeit.

Soweit der Provider nicht oder nicht mehr über die Rechte verfügt, die er benötigt, um den Vertrag ordnungsgemäß zu erfüllen, insbesondere über die notwendigen Nutzungsrechte an Software und Dokumentationen, und die Beratungssoftware länger als 5. Werktage nicht nutzbar sind, gelten §5 Abs.3 und 5 entsprechend.

(4) Ferner kann der Kunde Schadensersatz geltend machen.

(5) Der Provider haftet nicht für eine Verletzung der Rechte Dritter durch den Kunden, sofern und soweit sich diese Verletzung aus einer Überschreitung der nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte ergibt. In diesem Fall stellt der Kunde den Provider auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter.

§9 Entgelt

(1) Der Kunde hat an den Provider für die Nutzungsgewährung das im Kauf- oder Mietvertrag vereinbarte Entgelt zu leisten. Die Zahlungsbedingungen sind der betroffenen Rechnung zu entnehmen.

(2) Der Provider ist berechtigt, die vereinbarten Preise für die vertraglichen Leistungen zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen angemessen zu erhöhen. Der Provider wird diese Preiserhöhungen dem Kunden schriftlich oder per Email bekannt geben; die Preiserhöhungen gelten nicht für die Zeiträume, für die Kunde bereits Zahlungen geleistet hat. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 50 % des bisherigen Preises, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag im Ganzen mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen; macht er von diesem Kündigungsrecht Gebrauch, so werden bis zum Wirksamwerden der Kündigung die nicht erhöhten Preise berechnet. Auf dieses Kündigungsrecht wird der Provider den Kunden zusammen mit jeder Ankündigung hinweisen.

Eine Erhöhung der Preise innerhalb von 12 Wochen nach Vertragsabschluss ist ausgeschlossen.

(3) Sonstige Leistungen werden vom Provider nach Aufwand (time & material) zu den jeweils im Zeitpunkt der Beauftragung geltenden allgemeinen Listenpreisen des Providers.

(4) Vergütungen werden zuzüglich MwSt. in der jeweils anfallenden gesetzlichen Höhe geschuldet.

§10 Pflichten und Obliegenheit des Kunden

Der Kunde wird alle Pflichten und Obliegenheiten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrages erforderlich sind. Er wird

(1) die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie in §2 Abs.3 vereinbarten Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen geheim halten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Der Kunde wird den Provider unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten;

(2) die in §3 Abs.7 vereinbarten Zugangsvoraussetzungen schaffen;

(3) die Beschränkungen/Verpflichtungen im Hinblick auf die Nutzungsrechte nach §7 einhalten, insbesondere

  1. dass die Beratungssoftware nur durch den Kunden selbst genutzt wird und dieser Dritte von der Nutzung ausschließt.
  2. keine Informationen oder Daten unbefugt abrufen oder abrufen lassen oder in Programme, die von dem Provider betrieben werden eingreifen oder eingreifen lassen oder in Datennetze des Providers unbefugt eindringen oder ein solches Eindringen fördern;
  3. den Provider von Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Beratungssoftware durch ihn beruhen oder die sich aus vom Kunden verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Beratungssoftware verbunden sind;
  4. die berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bestimmungen dieses Vertrages einzuhalten;

(4) dafür Sorge tragen, dass er (zB bei der Übermittlung von Texten/Daten Dritter auf den Server des Providers) alle Rechte Dritter an von ihm verwendetem Material beachtet;

(5) nach §11 Abs.2 die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er bei Nutzung der Beratungssoftware personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;

(6) vor der Versendung von Daten und Informationen an den Provider diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen;

(7) Mängel an Vertragsleistungen, insbesondere Mängel an den Leistungen nach §§3 bis 5 und 6, dem Provider unverzüglich anzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige aus Gründen, die er zu vertreten hat, stellt dies eine Mitverursachung bzw. ein Mitverschulden dar. Soweit der Provider infolge der Unterlassung oder Verspätung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, das vereinbarte Nutzungsentgelt ganz oder teilweise zu mindern, den Ersatz des durch den Mangel eingetretenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen. Der Kunde hat darzulegen, dass er das Unterlassen der Anzeige nicht zu vertreten hat;

(8) die vereinbarte Vergütung fristgerecht zu bezahlen;

§11 Datensicherheit, Datenschutz

(1) Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach §53 BDSG (neu) verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.

(2) Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes den Provider von Ansprüchen Dritter frei. Soweit der Provider im Rahmen des Art. 28 DSGVO personenbezogenen Daten für den Kunden verarbeitet, ist eine Auftragsdatenverarbeitung mit dem Provider zu schließen.

(3) Der Provider trifft die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen gemäß Art. 25 DSGVO. Der Provider schützt insbesondere die in seinem Zugriff liegenden Dienste und Systeme sowie gegebenenfalls die vom Kunden oder den Kunden betreffenden, auf dem Server gespeicherten Beratungssoftwaredaten und ggf. sonstigen Daten gegen unbefugte Kenntnisnahme, Speicherung, Veränderung oder anderweitige nicht autorisierte Zugriffe oder Angriffe – sei es durch technische Maßnahmen, durch Viren oder andere schädliche Programme oder Daten oder durch physischen Zugriff – durch Mitarbeiter des Providers oder Dritte, ganz gleich auf welchem Wege diese erfolgen. Er ergreift hierzu die geeigneten und üblichen Maßnahmen, die nach dem Stand der Technik geboten sind, insbesondere Virenschutz und Schutz gegen ähnliche schädliche Programme, sowie sonstige Sicherung seiner Einrichtung einschließlich des Schutzes gegen Einbruch.

(4) Der Provider wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrages erfordert oder eine ergänzende Regelung getroffen wurde. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.

(5) Die Verpflichtungen nach Abs.1 bis 3 bestehen, so lange Beratungssoftwaredaten im Einflussbereich des Providers liegen, auch über das Vertragsende hinaus. Die Verpflichtung nach Abs.4 besteht auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit.

(6) Soweit der Provider die Datenverarbeitung in einem Nicht-Mitgliedstaat der EU ausführt oder dorthin verlagert, wird er dies dem Kunden vorab schriftlich ankündigen. §3 Abs.4 findet entsprechend Anwendung.

(7) In unserer Datenschutzerklärung können Sie in verständlicher Form nachlesen, welche Arten von personenbezogenen Daten das IVFP aus welchen Gründen verarbeitet und wie lange diese Daten vorgehalten werden.

§12 Haftung, Haftungsgrenzen und Vertragsstrafe

(1) Die Parteien haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen einander bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Parteien im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

(3) Im Übrigen haftet eine Partei nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Die verschuldensunabhängige Haftung des Providers auf Schadensersatz (§536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen; Abs.1 und 2 [dieser Alternative] bleiben unberührt.

(4) Eine Partei ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe nur verpflichtet, wenn dies dieser Vertrag ausdrücklich vorsieht. Eine Vertragsstrafe braucht nicht vorbehalten zu werden. Die Aufrechnung mit ihr und gegen sie ist zulässig.

(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(6) Im Fall des entgeltfreien Angebots durch das IVFP oder der Software für Vorsorge und Finanzplanung GmbH & Co. KG gelten in Abweichung vorrangig die Bestimmungen über die Leihe §§598 ff BGB, d.h. insbesondere, dass die Mängelhaftung von gemäß §600 BFB auf Arglist beschränkt, die Haftung gemäß §599 BFB auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt ist und die verkürzte Verjährungsfrist von sechs Monaten gemäß §606 BFB.

(7) Nimmt der Kunde ohne Zustimmung des Anbieters Änderungen am Produkt vor, oder lässt diese Änderungen durch Dritte ohne Zustimmung des Anbieters durchführen, so ist die Haftung des Anbieters wg. Mängel und hieraus entstehenden Schäden ausgeschlossen.

§13 Laufzeit, Kündigung

(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zustandekommen des Vertrages und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, dass der betroffene Kauf- oder Mietvertrag etwas anderes bestimmt. Die Bereitstellung der Leistungen erfolgt ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

(2) Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres ordentlich gekündigt werden, erstmals jedoch zum Ablauf desjenigen Kalenderjahres, das dem Kalenderjahr des Vertragsschlusses folgt, es sei denn der Kauf- oder Mietvertrag sieht eine andere Kündigungsfrist vor.

(3) Die außerordentliche Kündigung wegen oder im Zusammenhang mit einer Pflichtverletzung ist nur nach vorangegangener schriftlicher Abmahnung mit angemessener Fristsetzung von nicht unter 5 Werktagen möglich.

Hat der Kündigungsberechtigte länger als 12 Werktage Kenntnis von den die außerordentliche Kündigung rechtfertigenden Umständen, kann er die Kündigung nicht mehr auf diese Umstände stützen.

(4) Ungeachtet der Regelung in Abs.3 kann der Provider den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise länger als 4 Wochen in Verzug ist. Der Provider kann in diesem Fall zusätzlich einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen monatlichen Grundpauschale verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

§14 Höhere Gewalt

Keine der Parteien ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Falle und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Insbesondere folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:

> von der Vertragspartei nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion/Überschwemmung,

> Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo,

> über 6 Wochen andauernder und von der Partei nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf,

> nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets; dies gilt nicht, sofern und soweit der Provider die Telekommunikationsleistung mit anbietet.

Jede Vertragspartei hat die andere über den Eintritt eines Falles höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

§15 Schlussbestimmungen

(1) Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(2) Nebenbestimmungen außerhalb dieses Vertrages und seiner Anhänge bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages und der Anhänge bedürfen der zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

(3) Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages beeinträchtigt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes.

(4) Ergeben sich in der praktischen Anwendung dieses Vertrages Lücken, die die Vertragspartner nicht vorgesehen haben, oder wird die Unwirksamkeit einer Regelung iS von Abs.4 rechtskräftig oder von beiden Parteien übereinstimmend festgestellt, so verpflichten sie sich, diese Lücke oder unwirksame Regelung in sachlicher, am wirtschaftlichen Zweck des Vertrages orientierter angemessener Weise auszufüllen bzw. zu ersetzen.

(5) Ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern nicht eine Norm zwingend einen anderen Gerichtsstand anordnet, das Landgericht Weiden i.d.OPf.