Entwicklung der Riester-Rente

Nach einem schwierigen Start nahm die Riester-Rente in den ersten 10 Jahren eine hervorragende Entwicklung. Auch wenn der rasante Anstieg der Riester-Verträge seit dem Jahr 2011 deutlich abflacht, erreichte der Bestand an Riester-Verträgen – dank der Eigenheimrente und einer weiterhin steigenden Anzahl an Fondssparplänen – im Jahr 2016 mit über 16,5 Millionen einen neuen Höchststand. Im Jahr 2017 war erstmals ein leichter Rückgang an Riester-Verträgen zu verzeichnen.

Riester-Rentenversicherung (klassisch, fondsgebunden)

Riester-Rentenversicherungen kann man grob in zwei Varianten unterteilen. Zum einen gibt es die klassischen Versicherungsprodukte, die eine Mindestverzinsung (in der Regel den aktuellen Rechnungszins in Höhe von 0,9 Prozent p.a.) versprechen. Dies sind Altersvorsorgeprodukte mit einem relativ geringen Risiko, da hier der Versicherer die Beiträge und das Guthaben – nach Abzug der Kosten – im Sicherungsvermögen anlegt, um die garantierten Leistungen sicherstellen zu können.

Zum anderen werden fondsgebundene Rentenversicherungen angeboten. Da in einem Riester-Vertrag der Erhalt der eingezahlten Beiträge gesetzlich verpflichtend ist, sind fondsgebundene Produkte als Mischform aus einer klassischen und einer rein fondsorientierten Rentenversicherung anzusehen. Dabei wird eine Aufteilung des Sparbeitrags und/oder des Guthabens in aktienorientierte Anlagen und in festverzinsliche Wertpapiere vorgenommen, so dass zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge vorhanden sind.

Fondssparplan

Eine Alternative zu fondsgebundenen Rentenversicherungen stellt der Riester-FondssparpIan dar. In einem Fondssparplan werden die Beiträge in Investmentfonds angelegt. Der Sparer profitiert von den Wertentwicklungen der Kapitalmärkte. Eine lebenslange Rentenzahlung wird erreicht, indem ein Teil des Verrentungskapitals / Guthabens in eine Versicherungslösung investiert wird, die spätestens ab dem 85. Lebensjahr die Rentenzahlungen übernimmt.

Eigenheimrente (Wohn-Riester)

Das Ziel des sog. Wohn-Riesters ist der Erwerb bzw. Neubau von selbstgenutzten Wohnimmobilien. Dieses Wohneigentum wird als zusätzliche private Altersvorsorge angesehen. Dabei gilt die Finanzierung folgender Wohnräume als förderfähig:

  • Der Wohnraum muss sich auf ein eigenes Haus, eine eigene Eigentumswohnung oder eine Genossenschaftswohnung beziehen.
  • Der Wohnraum muss den Lebensmittelpunkt des Zulagenberechtigten bilden.
  • Der Wohnraum muss im Inland oder europäischen Ausland liegen und zu eigenen Wohnzwecken als Hauptwohnsitz genutzt werden.

Banksparplan

Banksparpläne werden von Banken, Sparkassen, sowie Volks- und Raiffeisenbanken angeboten und bieten lediglich eine feste Verzinsung. Im aktuellen Niedrigzinsumfeld ist diese aber sehr gering und lohnt sich daher kaum.