Vermögensaufbau und Vererbung: Eine wachsende Herausforderung für die über 50-Jährigen

Menschen über 50 besitzen 80 % aller Kundeneinlagen bei Banken und Sparkassen. Durchschnittlich besitzt diese Personengruppe viermal mehr Geld als junge Familien. Sie ernten sozusagen die Früchte ihres langen Berufslebens. Aufgrund der Bevölkerungsstruktur in Deutschland wächst diese Personengruppe in den nächsten Jahren immer weiter. Mit fortschreitendem Alter beschäftigen sich viele, neben der Frage nach der Gestaltung des wohlverdienten Ruhestands, mit den Möglichkeiten das angesparte Vermögen an die nächste Generation weiterzugeben. Dabei spielt insbesondere die Erbschafts- und Schenkungssteuer eine große Rolle, die es dabei zu beachten gilt.

Erbschaftssteuer und Einkommenssteuer: Welche steuerlichen Fallstricke beim Vererben von Kapitalvermögen lauern

Weniger bekannt ist hingegen, dass auch die Einkommensteuer – gerade bei der Vererbung von Kapitalvermögen – im Erbfall relevant sein kann. Das gilt insbesondere für Fonds-Direktanlagen bei denen bereits ansehnliche Gewinne aufgelaufen sind. Im Erbfall gilt gemäß § 20 Abs. 4 Satz 6 EstG die sogenannte Fußstapfentheorie, wonach der Erbe einkommensteuertechnisch in die Fußstapfen des Erblassers tritt. Die aufgelaufenen Gewinne unterliegen demzufolge der Abgeltungsteuer gem. § 32d EstG.

Steuerliche Vorteile der Fondspolice: So lässt sich die Abgeltungsteuer vermeiden

Was die wenigsten wissen: Die Abgeltungsteuer ist vermeidbar! Wird statt einer Fonds-Direktanlage eine Fondspolice mit langer Aufschubzeit (beispielsweise bis 85 oder länger) oder eine sogenannte Whole-Life Police abgeschlossen, so wird die Versicherungssumme an den Bezugsberechtigten ausbezahlt. Diese Versicherungssumme ist grundsätzlich nicht steuerpflichtig. Das gilt auch für etwaig aufgelaufene Gewinne! Darüber hinaus genießt die Fondspolice auch in der Ansparphase steuerliche Privilegien gegenüber eines Fonds-Direktanlage. Beraterinnen und Berater können somit bei der hochinteressanten Zielgruppe der über-50-Jährigen doppelt punkten! Mit dem FondsanlagenOPTIMIERER unter fairadvisor.net kann sowohl der Abgleich zwischen der Fonds-Direktanlage und einer Fondspolice nach Steuer transparent und einfach aufgezeigt, als auch die Einkommensteuerfreiheit im Todesfall demonstriert werden. So helfen Sie Ihre Kunden im Bereich der Geldanlage steuertechnisch optimal aufzustellen – unabhängig davon, ob das Genießen des Ruhestands oder das Thema Vererben gerade an erster Stelle steht.

Ein kurzes Beispiel

In unserer alternden Gesellschaft wird das Thema „Erben und Schenken“ immer relevanter. Wie weiter oben erläutert, führt die sogenannte Fußstapfentheorie dazu, dass bei der Vererbung von Kapital aus einer Fondsanlage – neben der Erbschaftssteuer – auch Abgeltungsteuer auf die angesammelten Erträge anfällt. Diese Steuer lässt sich jedoch unter bestimmten Bedingungen vermeiden.

Werfen wir einen genaueren Blick darauf:

Ein 60-jähriger Anleger investiert einmalig 100.000 € in ein Aktiendepot. Bei einer Auszahlung im Alter von 85 Jahren und drei Fondswechseln erzielt er einen Betrag von 230.836,98 €.

Entscheidet er sich stattdessen für eine Fondspolice, steigt die Auszahlung um knapp 17.500 € vor allem dadurch, dass bei Fondswechseln innerhalb der Fondspolice anders als im Depot keine Abgeltungsteuer anfällt– ein deutlicher finanzieller Vorteil. Im Falle eines vorzeitigen Ablebens, beispielsweise mit 84 Jahren, erhöht sich dieser Vorteil sogar auf rund 49.000 €, da die Versicherungsleistung aus der Fondspolice nicht der Abgeltungsteuer unterliegt.

Quelle Abbildungen 1-2: fairadvisor.net/fondsanlagenoptimierer

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