bAV – Studie zur gesetzlichen Reform der betrieblichen Altersversorgung
Deutschland braucht eine umfassende Reform der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Dafür muss der Staat zwar anfangs investieren, langfristig finanziert sich die Reform aber selbst. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Studie vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung im Auftrag von Fidelity International.
Aktuell beträgt die Versorgungslücke, die ein durchschnittlicher Arbeitnehmer im Alter schließen muss, etwa 45 Prozent. Gegenwärtig kann die bAV aufgrund ihrer stagnierenden Verbreitung und existierender gesetzlicher Hemmnisse allerdings keinen substanziellen Beitrag zur Schließung dieser Lücke leisten.
Eine erfolgreiche Reform der bAV muss daher zwei zentrale Ziele verfolgen: Erstens müssen mehr Arbeitnehmer an der bAV teilnehmen, und zweitens müssen Arbeitnehmer höhere Leistungen aus ihr beziehen. Um diese Ziele zu erreichen, hat das IVFP konkrete Reformvorschläge für eine leistungsstarke bAV ermittelt.
Die fünf zentralen Reformvorschläge die sich aus der Studienausarbeitung ergeben sind:
- Einführung eine Opting-Outs in der Entgeltumwandlung (ergänzt durch freiwillige Arbeitgeberzuschüsse)
- Weiterentwicklung der bAV als Beitragszusage
- Anrechnung der bAV auf die Grundsicherung beseitigen
- Belastung der bAV durch die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung reduzieren
- Abzinsungssatz in der Steuerbilanz anpassen