„Es war einmal…“ – eine für Märchen typische Einleitungsphrase. Es war einmal im Dezember 2013, als die damalige Bundesregierung ihren Koalitionsvertrag unterzeichnete und folgenden Inhalt aufnahm: „Wir werden die betriebliche Altersvorsorge stärken. Sie muss auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Klein- und Mittelbetrieben selbstverständlich werden. Daher wollen wir die Voraussetzungen schaffen, damit Betriebsrenten auch in kleinen Unternehmen hohe Verbreitung finden.“
Und tatsächlich, knapp 4 Jahre später – kurz vor Ende besagter Legislaturperiode wurde das Betriebsrentenstärkungsgesetz (kurz: BRSG) – mit all seinen Finessen – im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sozialpartnermodell, Weitergabe der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge oder die neue Geringverdiener-Förderung, um nur einige Begrifflichkeiten des Gesetzes zu nennen.
Es lässt sich darüber streiten welche Gesetzesbestandteile sinnvoll sein werden und welche weniger – auf alle Fälle mussten sich Versicherer mit dem neuen Gesetz intensiv auseinandersetzen. Wie gut das geklappt hat, hat das IVFP mit seinem bAV-Kompetenz-Rating analysiert. In diesem in seiner Art in Deutschland einzigartigen Rating hat das IVFP 27 Teilnehmer anhand von 92 Einzelkriterien geprüft und bewertet – und das bereits zum fünften Mal. Neben den Neuerungen des BRSG wurden natürlich auch in diesem Rating wiederum die bereits in der Vergangenheit geprüften Themenfelder bzw. Fragestellungen begutachtet.
Beim bAV-Kompetenz-Rating handelt es sich um eine interaktive Analyse bei der nicht-öffentliche, sensible Daten direkt von den Gesellschaften an das IVFP geliefert werden, um eine adäquate Bewertung vornehmen zu können. Auch im Jahr 2018 wurden die Gesellschaften in vier unabhängigen Teilbereichen bewertet. In die Gesamtbewertung fließen die Bereiche wie folgt ein: Beratung und Haftung mit jeweils 30 Prozent sowie Service und Verwaltung mit einer Gewichtung von jeweils 20 Prozent.
Den hohen Stellenwert des Ratings im Markt zeigen v.a. die Ernsthaftigkeit und die Konsequenz, mit der die Gesellschaften die Verbesserungsvorschläge, die das IVFP in den vorangegangen Ratings ausgesprochen hat, umgesetzt haben. So überrascht es nach Aussage von Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Vorsitzender des fachlichen Beirats des IVFP, nicht, dass sich die Teilnehmerzahl mit der Bestnote „Exzellent“ vergrößert hat.
Welche Gesellschaften bieten die beste bAV-Kompetenz
„Kompetenz“ sollte nicht auf eine einzelne Stelle hinter dem Komma heruntergebrochen werden – teilweise würden hier Rangfolgen entstehen, bei denen sich Anbieter nur in Nuancen unterscheiden. Nachfolgender Link zeigt die besten Anbieter insgesamt in alphabetischer Reihenfolge.