Neben der wohl bekanntesten Form der betrieblichen Vorsorgemöglichkeiten, der betrieblichen Altersversorgung (bAV), besteht auch die Möglichkeit seine Arbeitskraft über den Betrieb abzusichern.

Ein betrieblicher Einkommensschutz ist sogar schon in Betrieben ab 10 Mitarbeitenden möglich.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört, da es keinerlei gesetzlichen Schutz gibt, zu den wichtigsten Absicherungen. Arbeitgeber können hier vorteilhafte Lösungen für ihre Mitarbeitenden anbieten, die einen echten Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Arbeitgebern darstellen.

Der deutlichste Vorteil für die Mitarbeitenden liegt im Bereich der Risikoprüfung. Entgegen der üblichen, sehr umfangreichen, Antragsfragen bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, können die Gesundheitsfragen beim betrieblichen Einkommensschutz stark reduziert werden. Bei einer vollständig arbeitgeberfinanzierten Absicherung sogar gänzlich entfallen.

Dies bietet vor allem Mitarbeitern mit Vorerkrankungen oftmals die einzige Chance, noch an den wichtigen Versicherungsschutz zu kommen. Nachvollziehbarerweise spielt hier die Beitragshöhe nur noch eine untergeordnete Rolle.

Wenn die Finanzierung nicht vollständig vom Arbeitgeber getragen wird, bewegen wir uns wie bei der betrieblichen Altersversorgung in der sogenannten Mischfinanzierung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Auch hier muss der Vertrag vom Arbeitgeber mit mindestens 15% bezuschusst werden (sofern sich der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge einspart).

Auf eine ausreichend hohe Rente achten

Zu berücksichtigen ist bei der Festlegung der Höhe der BU-Rente, dass bei einem möglichen Leistungsfall die auszuzahlende Rente einerseits der vollen Besteuerung unterliegt. Außerdem ist sie in der gesetzlichen Krankenversicherung verbeitragungspflichtig.

In der Praxis bedeutet dies, dass die gewählte BU-Rente über den Arbeitgeber rund 20% höher sein muss, als eine private Absicherung, um auf die gleiche Nettorente zu kommen.

Da eine in der Höhe ausreichende Absicherung der Berufsunfähigkeit mit einer privaten Police für viele Berufsbilder, vor allem im handwerklichen Bereich, nur schwer finanzierbar ist, rücken Absicherungen über den Arbeitgeber immer stärker in den Fokus.

Bei aller Euphorie müssen Sie bei betrieblichen Versorgungen, die arbeits- und steuerrechtlichen Grundlagen beachten. Dies gilt insbesondere im Bereich der Arbeitskraftabsicherung.

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Gastautor: Jochen Zierl – Betriebswirt bAV (FH), Finanzfachwirt (IHK) & freiberuflicher Trainer der IVFP Akademie zum Thema betriebliche Altersversorgung