Nun ist es soweit: die Regelungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRStG) sind zum 01.01.2018 in Kraft getreten. Das Sozialpartnermodell mit seiner neuen Beitragszusage ohne Mindestleistung (bAV II) sowie weitere zahlreiche Neuerungen durch das BRStG, wie z.B. der frühestens ab 2019 geltende obligatorische Arbeitgeber-Zuschuss in Höhe von 15 % des Entgeltumwandlungsbetrages, sollen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu mehr Akzeptanz und Verbreitung verhelfen. Dieser gesetzlich obligatorische Arbeitgeber-Zuschuss gilt auch für die alte Welt der  bAV (bAV I) jenseits des Sozialpartnermodells.

„Alles in allem“, so betont Professor Dr. Thomas Dommermuth, Beiratsvorsitzender des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP), „ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz gelungen und wird die bAV voraussichtlich wieder richtig attraktiv machen.“ Auf diese Weise könne die Hauptzielgruppe des Gesetzes, die Arbeitnehmer von KMU und die Geringverdiener, sogar erreicht werden. „Etliche Details müssen allerdings in nächsten Schritten unbedingt verbessert werden“, so Dommermuth weiter. „Gerade jetzt, wo das Betriebsrentenstärkungsgesetz eine attraktive bAV schaffen wird, ist ein gesetzliches Opting-Out (automatische Entgeltumwandlung) für alle Unternehmen dringend einzuführen, um durch die neuen Möglichkeiten der bAV eine gleichermaßen schnelle wie flächendeckende Verbreitung zu erreichen“.

Die positiven Weichen hat die Regierung gestellt. Jetzt sind Verbraucher und Versicherungsvermittler an der Reihe. Hier sieht das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) seine Kompetenz und zeigt in seinem aktuellen bAV-Produktrating, welche Tarife top sind.

Was wurde untersucht?

Das Institut hat zum 8. Mal in Folge die aktuellen Direktversicherungen am Markt untersucht. In diesem Jahr wurden 93 Tarife von 48 Anbietern auf 80 Kriterien hin überprüft. Wie in den anderen Ratings auch, setzt sich das Gesamtergebnis aus den vier Teilbereichen Unternehmensqualität, Rendite, Flexibilität sowie Transparenz und Service zusammen. Die Einteilung der Produkte erfolgte in den Kategorien klassisch mit beitragsorientierter Leistungszusage (BoLz), Klassik Plus mit BoLz, fondsgebunden mit BoLz, fondsgebunden mit Beitragszusage mit Mindestleistung (BzMl) sowie „Indexpolicen“ und Comfort mit beiden Zusagearten.

Unter https://www.ivfp.de/rating/produktvergleich/ stehen die Ergebnisse online zur Verfügung.