Altenstadt/WN, Juni 2018 – Seit Jahren sinkt die Zahl der Neuabschlüsse bei der Riester-Rente. Prof. Michael Hauer, Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP), empfiehlt daher „dringend Riester zu optimieren – es wird höchste Zeit.“ Die Bundesregierung hat wohl ebenfalls die Notwendigkeit erkannt und möchte die staatlich geförderte Altersvorsorge als Zusatz zur gesetzlichen Rentenversicherung erneuern. Wie die konkreten Planungen dazu aussehen, muss sich erst noch zeigen.

Gründe für die Stagnation der Riester-Verträge wurden in der Vergangenheit bereits immer wieder erörtert. Das IVFP hat in einer Studie die Renditechancen bei fondsgebundenen Produkten mit Bruttobeitragsgarantie (das heißt, die eingezahlten Bruttobeiträge sind zu Ruhestandsbeginn garantiert)  im aktuellen Marktumfeld untersucht.

Die Studie hat ergeben, dass die derzeitige Ausgestaltung dieser Produkte die Verbraucher bei der Auswahl einschränkt. Dies betrifft vor allem Kunden, die chancenorientiert anlegen möchten. Da Riester-Produkte bedingungsgemäß eine Bruttobeitragsgarantie beinhalten müssen, hat neben der Kostenstruktur auch das Zinsniveau einen entscheidenden Einfluss auf die Renditechancen. „Die Beitragsgarantie ist nicht mehr zeitgemäß und kostet Rendite“, so Hauer. Als Folge der verpflichtenden Beitragsgarantie stehen den Verbrauchern kaum fondsgebundene Riester-Produkte in hohen Chancen-Risiko-Klassen (CRK) zur Verfügung. Hauer vertritt daher klar den Ansatz, dass „die Bruttobeitragsgarantie auch bei Riester-Produkten flexibilisiert werden muss. Bei der staatlich geförderten Basisrente ist dies schon immer der Fall.“ Wer möchte, müsse auch das Wagnis eingehen können, auf Riester-Produkte in hohen Chance-Risiko-Klassen (CRK) zu setzen.

Allerdings sollte es auch weiterhin Riester-Produkte mit Garantien geben. Denn viele Verbraucher legen einen großen Wert darauf. Für die Zukunft ist es wichtig, ein breites Portfolio an Riester-Produkten zu gewährleisten, um den Bedürfnissen aller Verbraucher gerecht zu werden. Durch Veränderungen der Rahmenbedingungen (Flexibilisierung der Garantie und Reduzierung des Verwaltungsaufwandes) wird die Riester-Rente zukunftsfähig bleiben und vielen Menschen beim dringend nötigen Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge behilflich sein.

Die vom IVFP gewünschte Flexibilisierung schließt die Forderung nach Riesterförderung für alle Bundesbürger mit ein, also z.B. auch für die Selbständigen. „Damit könnte die Komplexität und der nicht unbeachtliche Aufwand bei der Unterscheidung von mittelbarer und unmittelbarer Riesterförderfähigkeit entfallen“ so Hauer. Eine weitere Verschlankung der Prozesse könnte man darüber erreichen, indem die Zulagenförderung direkt über die Finanzämter geregelt würde.

Die Verbraucher sollten allerdings trotz der Kritik an der Riester-Rente nicht außer Acht lassen, dass diese maßgeblich zur Sicherung des Lebensstandards beiträgt. Anders als bei Anleihen, Aktien oder Sparbüchern bietet ein Riester-Vertrag eine lebenslange Leibrente. Das heißt, eine Riester-Rente zahlt auch dann noch, wenn das Kapital eigentlich schon aufgebraucht wäre. Eine weitere Studie vom IVFP, in der Riester-Verträge untersucht wurden, die sich bereits in der Auszahlungsphase, also Rentenphase befinden, hat ergeben, dass die Rendite p.a. nach Kosten und Steuer bei durchschnittlich 3% liegt. „Ein sehr gutes Ergebnis in der aktuellen Niedrigzinsphase – zumal die Riesterrente auch noch das Langlebigkeitsrisiko abdeckt“ so Hauer.

Das IVFP möchte mit seinem aktuellen Rating aufzeigen, welche Tarife sich im aktuellen Marktumfeld behaupten können.

In seinem zehnten Riester-Rating hat das Institut 45 Tarife von 33 Anbietern auf bis zu 80 Kriterien hin untersucht. Hierbei werden Besonderheiten und Vorteile eines Riester-Vertrages, wie beispielsweise das Vorhandensein von Hinweisen auf Zuordnung der Kinderzulage, die Möglichkeit einer Anpassung des Todesfallschutzes bis zum Rentenbeginn oder eine mögliche Hinterbliebenenabsicherung hervorgehoben. Weiterhin werden die zu erwartenden Rentenhöhen ermittelt. Neu hinzugekommen ist ein Kriterium das prüft, ob für den Endkunden die Möglichkeit einer digitalen Vertragsverwaltung (z.B. über ein Online-Portal oder über eine App) besteht.

Unter www.ivfp.de/Riester-Rating2018 stehen die Ergebnisse online zur Verfügung.

Weitere Informationen gibt es unter www.ivfp.de.