Altenstadt/WN, Januar 2025 – Noch nie hat es ein Rating von Unterstützungskassen gegeben – „zu vielschichtig, zu heterogen und zu komplex“ waren die Gründe, besonders aufgrund steuerrechtlicher Vorschriften.

Dem Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) ist es jetzt gelungen, diese gravierende Lücke zu schließen und damit ein ganz neues Kapitel im Bereich des Ratings von Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) aufzuschlagen. Eineinhalb Jahre intensiver Vorbereitung waren dazu erforderlich.

Während dieser Phase wurde das Projekt von eingeweihten sachkundigen Außenstehenden als „Meilenstein“ des Ratings bezeichnet, auf den Arbeitgeber (Trägerunternehmen) und die Finanzwelt seit langem warten. „Denn gemäß Stand heute gibt es weder gesetzlich vorgeschriebene noch anderweitig eingerichtete Institutionen, die Struktur, Leistungen, Kosten und Vermögen von Unterstützungskassen miteinander vergleichen und auf steuerrechtliche Risiken hin überprüfen“, so Steuerberater Prof. Dr. Thomas Dommermuth: „die BAFin ist bei Unterstützungskassen nicht zuständig. Darüber hinaus können Unterstützungskassen, da sie in Bezug auf die Öffentlichkeitsarbeit stark eingeschränkt sind, auf ihre jeweiligen Vorzüge und Wettbewerbsvorteile nicht ungehindert aufmerksam machen.“

Dieses zweiseitige Vakuum findet nun durch das Rating des IVFP für rückgedeckte Unterstützungskassen sein Ende: Gut 40 tiefgehende Fragen aus den Bereichen

  • Größenordnung der Unterstützungskassen,

  • Verwaltung, Kosten und Gestaltungsfreiheiten,

  • rechtlicher Schutz der Versorgungsberechtigten und Trägerunternehmen sowie

  • steuerrechtliche Kriterien

gehen zu jeweils 25 % in die Bewertung ein und sind die Fundamente eines präzisen Messinstrumentes, an dem sich potenzielle Trägerunternehmen, Versicherer und Beraterinnen und Berater künftig orientieren können. Der Blick hinter die Kulissen könnte nicht tiefer sein. Der Mix aus Kennzahlen, strategischen Prozessen und täglichen Abläufen, rechtlichen und steuerlichen Aspekten verhelfen zu einer sehr aufschlussreichen Analyse. Damit diese Daten glaubhaft und wertig geliefert werden können, ist ein interaktiver Austausch zwischen allen Beteiligten Voraussetzung. Aber, die intensive Arbeit lohnt sich und begründet den wesentlichen Unterschied von einem Kompetenzrating zu einem Produktrating.

Dabei garantiert das Benchmarkverfahren des IVFP für ein objektives und faires Ergebnis, das den rückgedeckten Unterstützungskassen gleichzeitig als klare Zielgröße dient, anhand derer sie ihre Leistungsdaten künftig verbessern können.

Das Unterstützungskassen-Rating schafft ein Instrumentarium, das es bisher nicht gab.

Und damit wird eine Transparenz, die für die Zukunft von rückgedeckten Unterstützungskassen zwingend erforderlich ist. Dafür sind Steuerberater Prof. Dr. Thomas Dommermuth und die Senior-Partner des IVFP Rating-Teams, Georg Goedeckemeyer und Günther Unterlindner, verantwortlich.

Die Ergebnisse des Unterstützungskassen-Kompetenzratings finden Sie hier.


Ratinganmerkung
Ein Kompetenzrating wird in enger Zusammenarbeit mit den Versicherern erstellt, die hierzu einen umfangreichen Fragenkatalog ausfüllen. Die Bearbeitung erfordert den Einsatz erheblicher interner Ressourcen, da detaillierte Informationen zu Prozessen, Strukturen und Strategien offengelegt werden müssen. Das Kompetenzrating geht somit weit über eine reine Produktbewertung hinaus und bietet den Unternehmen wertvolle Erkenntnisse zur eigenen Optimierung sowie zur eigenen Positionsbestimmung. Aufgrund der hohen internen Aufwände nehmen bei Kompetenzratings erfahrungsgemäß eher diejenigen Gesellschaften teil, die im Markt sehr gut positioniert sind.