„Abwracken“ oder „Aufrüsten“ der Riester-Rente? Die aktuelle Studie des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) beschäftigt sich genau mit dieser Fragestellung. In der Presse tauchen immer wieder neue Vorschläge auf, die die Riester-Rente ergänzen bzw. ersetzen sollen. Egal ob Deutschland-Rente, Extrarente, Bürgerfonds oder staatlicher Pensionsfonds, allen ist gemein, dass es sich um neue Vorsorgevehikel handelt und die Altersvorsorgelandschaft in Deutschland dadurch noch komplexer gestaltet wird. Da die Riester-Rente bereits heute alle Einkommensgruppen erreicht und weiter verbreitet ist als andere Vorsorgeformen und zudem nachweislich gute Renditen aufweist, sollte die Riester-Rente sinnvoll „aufgerüstet“ und nicht „abgewrackt“ werden.

Insbesondere die hohe Komplexität bei der Ermittlung des förderberechtigten Personenkreises, die aktuelle Ausgestaltung der Fördersystematik, als auch die laufende Verwaltung von Riester-Verträgen sollte deutlich vereinfacht werden. Ebenso sollte die obligatorische Beitragsgarantie flexibilisiert werden. Statt neuer Instrumente für die Altersvorsorge plädiert das IVFP für eine sinnvolle Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Aus Sicht des IVFP besteht insbesondere bei folgenden Punkten Handlungsbedarf:

  • Ausweitung des Kreises der Förderberechtigten auf alle unmittelbar steuerpflichtige Personen und Vereinfachung der Verwaltung

„Riester für alle“: Abschaffung von unmittelbarer und mittelbarer Förderung. Durch den Wegfall jeglicher „Förderhemmnisse“ entsteht ein einfaches, standardisiertes Verfahren

  • Vereinfachung der Fördersystematik (reine Zulagenförderung)

Eine Vereinfachung der Fördersystematik, bei der u. a. die Steuerentlastung in Form einer weiteren Zulage in den Vertrag fließt. Beispiel: für jeden gezahlten Euro erhält man 50 Cent vom Staat.

  • Flexibilisierung der Beitragsgarantie

Die Flexibilisierung der obligatorischen Beitragsgarantie würde darüber hinaus das Produktangebot vielfältiger und chancenreicher machen.

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